Erstellt am 12. Juni 2026
- Bedienung, Pflege und Wartung von Baumaschinen, vorzugsweise Krane und Bagger
- Selbststandiges Arbeiten mit modernen technischen Systemen und Maschinen
- Branchentypische Tatigkeiten
- Einhaltung der Bestimmungen der Arbeitssicherheit sowie des Umwelt- und Gesundheitsschutzes