Erstellt am 12. Juni 2026
- Bauen, erneuern und unterhalten von Gleisanlagen
- Ausfuhren der damit im Zusammenhang stehenden gewerblichen Tatigkeiten
- Vorbereitende Arbeiten fur die Einrichtung und den Abschluss von Baustellen
- Kontrolle und Verlegung von Gleisen
- Arbeiten mit Kleingeraten