Erstellt am 12. Juni 2026
- Selbststandige Durchfuhrung von Wartungen, Inspektionen sowie die Instandsetzung an technischen Anlagen und Einrichtungen
- Uberwachung der Gebaudeleittechnik und beheben von Storungen
- Anlagenbezogene Dokumentation ordnungsgema fuhren
- Bedienen von technischen Anlagen und Einrichtungen