Erstellt am 13. Juni 2026
- Ausfuhrung von branchenublichen Bauarbeiten
- Fuhren und Bedienen von kleineren Baumaschinen wie Radlader, Minibagger oder Arbeitsbuhnen
- Arbeiten nach Plan und Anweisung unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Gesundheitsbestimmungen
- Wartung und Pflege der eingesetzten Maschinen und Gerate