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Erstellt am 22. Juni 2026

fluggastbetreuer flughafen (m/w/d)

Argo Aviation GmbH
Frankfurt, Hessen 60549, Germany Vollzeit
Reference: 285119906

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter für die Betreuung von Fluggästen / Arrival Service am Flughafen Frankfurt in Voll- oder Teilzeit (m/w/d).

Fluggastbetreuer Flughafen (m/w/d)

Standort: Frankfurt am Main

Ihr Plus bei uns:

  • einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit allen tariflich fest vereinbarten Regelungen
  • Zahlung von Zuschlägen und Sonderprämien
  • Freizeitausgleich für geleistete Überstunden
  • bis zu 30 Tage Urlaub
  • eine Tätigkeit am Frankfurter Flughafen
  • intensive Mitarbeiterbetreuung


Diese Aufgaben erwarten Sie:

Tätigkeit als Fluggastbetreuer im Arrival Service am Flughafen Frankfurt mit folgenden Aufgabenschwerpunkten (m/w/d) :

  • Betreuung und Information der Fluggäste am Airport / Flughafen Frankfurt (m/w/d)
  • Vielfältige Aufgaben im Bereich des Besuchermanagements im Transitbereichs des Flughafens
  • Begrüßung und Kundenbetreuung von Fluggästen (m/w/d)
  • Begleitung von Passagieren / Fluggästen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf (m/w/d)
  • Unterstützung des Flughafens und der Airlines bei der Fluggastbetreuung in Sondersituationen


Das bringen Sie mit:

  • erste Erfahrungen im Umfeld des Flughafens bzw. in der Betreuung von Fluggästen von Vorteil, z.B. aus dem Verkauf, Empfang etc. (m/w/d)
  • idealerweise Erfahrung im Arrival Service, z.B. aus Tätigkeiten am Flughafen, Bahnhof, Einkaufszentren etc.
  • ausgeprägte Service- und Kundenorientierung (m/w/d)
  • gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse, gerne Kenntnisse weiterer Sprachen
  • höfliche und freundliche Umgangsformen, gepflegte äußere Erscheinung
  • Kommunikationsstärke und Kontaktfreudigkeit
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und körperliche Belastbarkeit
  • Schichtdiensttauglichkeit für Früh- und Spätschicht, inkl. Wochenende, Arbeitszeiten können aber flexibel vereinbart & besprochen werden
  • gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 LuftSiG von Vorteil, jedoch keine Bedingung, Antrag wird vor Einstellung gestellt

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