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Erstellt am 24. Juni 2026

Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS)

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Fritzlar 34560, Germany Teilzeit
Reference: 1315158723

Über uns

Schule zum Obersten Holz

Grundschule

34560 Fritzlar-Obermöllrch

Ihre Aufgaben

Zu besetzen ist eine 0,5 Stelle im Rahmen der unterrichtsbegleitenden Unterstützung

durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS).

Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler in ihrer

allgemeinen und schulischen Entwicklung, in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen

und fördern sie ggfs. individuell. Weiterhin unterstützen sie Lehrkräfte im Unterricht

und sind bei der Koordination mit außerschulischen Einrichtungen behilflich.

Den multiprofessionellen Teams aus Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften

ist es möglich, Schülerinnen und Schüler zu fördern und auf ihre unterschiedlichen

Ausgangsbedingungen einzugehen. Zusätzlich können schulische Teamarbeit und unterrichtsbe-

gleitende Prozesse unterstützt oder gefördert werden.

Aufgabengebiete

1. Beratung

• Beratung von Eltern in Erziehungsfragen, von Lehrkräften in Bezug auf sozialpä-

dagogische Themen, Beratung von Schülerinnen und Schülern

• Entwicklung von Präventionskonzepten

• Unterstützung der Lehrkräfte bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinba-

rung nach § 100 Abs. 2 HSchG, bei der Erstellung eines individuellen Förder-

plans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses

2. Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklas-

sen

• Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im

Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen

• Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementie-

rung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der

Schule bzw. Klasse

1

• Durchführung von Präventionsmaßnahmen gemäß der schulischen Präventions-

konzepte

• Begleitung von Kindern in sozialemotional schwierigen Situationen (z.B. nach

längerer Krankheit)

• Unterstützung im Unterricht, insbesondere auch im inklusiven Unterricht.

3. Inner- und außerschulische Vernetzung

• Kooperation mit Eltern

• Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Nr. 2.2 Buchst. C

des gültigen Erlasses vom 01.02.2018, z.B. Kontakt mit Jugendamt, therapeuti-

schen Einrichtungen etc.

• Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugend-

hilfe nach dem SGB VIII

• Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und -orten

• Zusammenarbeit mit Eingliederungshelferinnen und -helfern

4. Unterstützung von einzelnen Lehrkräften und Lehrkräfteteams

• Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen

• Sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung von Einzeldiag-

nostik der Lehrkraft

• Unterstützung im Übergang von Pausen zum Unterricht

• Unterstützung bei der Teambildung

• Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher

Herkunftssprache

5. Weitere Aufgaben

• Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für neu eingeschulte Schülerinnen und

Schüler (Willkommenskultur, z.B. für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger)

• Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Pro-

zessen im Unterricht und in Lerngruppen

• Mitarbeit im pädagogischen Bereich des Ganztags

Hinweis:

Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit

von Schulsituation und Schulentwicklung verändern.

Unsere Anforderungen

Abschluss als

- Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik

oder

- Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik

oder

- Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter oder

- Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge

- Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge

Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen

wahrgenommen werden

2

-Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Die nachfolgenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend vorhanden sein:

• Beratungskompetenz

• Interkulturelle Kompetenz

• Kooperationsfähigkeit

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 01/22, S. 3) entsprechend.

Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung einer Bewerbung.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).

Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.

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