Erstellt am 19. August 2026
- Ausfuhrung von branchenublichen gewerblichen Tatigkeiten im Straen- und Tiefbau
- Eigenverantwortliche Bedienung des Radladers
- Durchfuhrung von Wartungsarbeiten
- Arbeitstagliche Uberprufung in Hinblick auf Sicherheitsvorschriften