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Erstellt am 29. August 2026

Schulhelfer im Startchancenprogramm (m/w/d)

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Rüsselsheim am Main 65428, Germany Teilzeit
Reference: 451111682

Über uns

Die Grundschule Hasengrund ist eine drei- bis vierzügige Grundschule mit flexiblem Schulanfang und zwei Intensivklassen, sowie 4 Vorlaufkursen. Seit dem Schuljahr 21/22 ist die Schule Ganztagsschule im "Pakt für den Nachmittag". Außerdem ist die Grundschule Hasengrund seit diesem Schuljahr auch im Startchancenprogramm.

Ihre Aufgaben

Der Unterrichtsalltag ist mit vielfältigen Aufgaben verbunden, die mitunter die Unterrichtszeit einschränken. Um die wertvolle Unterrichtszeit möglichst produktiv nutzen zu können, erhalten Startchancen-Schulen die Möglichkeit, Schulhelferinnen und Schulhelfer im Unterricht und schulischen Alltag einzusetzen. Diese sollen die Lehrkräfte bei der Bewältigung von Aufgaben entlasten, die im Zusammenhang mit der Organisation von Unterricht und der Klassenleitung stehen und nicht zwingend die Expertise einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachpersonals bedürfen. Schwerpunkt der Aufgaben der Schulhelferinnen und Schulhelfer an Schulen ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei Alltagsroutinen und Alltagsaufgaben wie beispielsweise (Auswahl):

• Unterstützung bei Rückmeldungen (z.B. Einsammlung und Ausgabe von Abfragen, Arbeitsergebnissen, Hausaufgaben usw.)

• Unterstützung von Lehrkräften bei der organisatorischen Vorbereitung und technischen Durchführung besonderer Lernvorhaben und der Um-setzung von Arbeitsaufträgen

• Vorbereitung von Dokumenten nach Weisung der Lehrkraft und Übernahme von Vervielfältigungsaufträgen

• Vorbereitung des Unterrichtsraumes (z.B. Anordnung der Tische).

• Erstellung und Überwachung von Listen nach Weisung

• Bereitstellung von Arbeitsaufträgen im Vorfeld des Unterrichts (z.B. Digitalisierung und Hochladen von Arbeitsblättern) im Auftrag der Lehrkraft

• Ausgabe und Einsammlung von Materialien und digitalen Endgeräten

• Vorbereitung des Einsatzes digitaler Endgeräte im Unterricht (z.B. Ein-bindung WLAN, Anschluss an Drucker, Ladezustand)

• Unterstützung der Lehrkraft bei der Aufsicht im schulischen Alltag als Hilfskräfte beispielsweise bei der Aufsichtsführung in der Schule (Pausen, Mittagspausen, vor und nach dem Unterricht, Zwischenstunden), während des offenen Unterrichtsbeginns oder offener Unterrichtsphasen, im fachpraktischen Unterricht oder bei Klassenarbeiten

• Vorbereitung und Organisation von Unterrichtsgängen, eintägigen Klassenausflügen und Exkursionen (z.B. im Rahmen des Fachunterrichts) sowie Begleitung von eintägigen Klassenausflügen und Exkursionen (Unterstützung der Lehrkraft bei der Vorbereitung und Begleitung)

• Unterstützung der Lehrkraft bei der Abholung und Rückbringung von Vorlaufkurskindern von Kindergarten in die Schule und zurück

• Unterstützung bei Elterngesprächen als Sprachmittlerin und kulturelles Bindeglied

Unsere Anforderungen

Vorausgesetzt wird:

Sie

• helfen gerne anderen Menschen bei der Bewältigung von deren Aufgaben,

• verfügen über deutsche Sprachkenntnisse zur Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften, der Schulleitung und allen sonstigen in der Schule tätigen Personen,

• respektieren die freiheitlich demokratische Grundordnung und treten für sie ein,

• respektieren die politischen und religiösen Anschauungen anderer und wahren im Umgang mit Schülerinnen und Schülern weltanschauliche Neutralität.

Vor Aufnahme der Beschäftigung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorzulegen.

Wünschenswert ist/sind:

Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, z.B. durch entsprechende Tätigkeiten in Kirchen, Sportvereinen oder sonstigen

Unsere Angebote

Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld

Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)

Allgemeine Hinweise

Vorbemerkung:

Die Arbeitszeit wird in der Regel auf 5 Wochentage (Montag bis Freitag) verteilt, Urlaubstage müssen in den Ferien genommen werden.

Arbeitsrechtliche Hinweise:

Auf die im Landesdienst tätigen Beschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 01. September 2009 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt gemäß Teil II Abschnitt 19.6 der Anlage A zur Entgeltordnung zum TV-H abhängig von der individuellen Qualifikation in Entgeltgruppe S 2 oder S 3. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 erfolgt, wenn die Qualifikation als Kinderpflegerin/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung vorliegt. In allen anderen Fällen erfolgt eine Eingruppierung in S 2.

Bei Vollzeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt aufgrund der für Schule ungleichmäßigen Arbeitszeiten verbindlich in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Dies führt zu einer höheren tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitig mehr freien Tagen (Ferien).

Allgemeine Hinweise:

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).

Anlagen sind bei digitalen Bewerbungen stets im PDF-Format anzufügen.

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